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Für Sie gelesen

 

 

Arbeitgeber: Freie Stellen bei der Arbeitsagentur melden!

Aufgrund des Schwerbehindertenrechts sind Arbeitgeber bei jeder Stellenbesetzung dazu verpflichtet zu überprüfen, ob der Arbeitsplatz nicht mit einem schwerbehinderten Menschen besetzt werden kann. Hierfür ist die Kontaktaufnahme mit der Arbeitsagentur vorgesehen.
(§ 81 Abs. 1 SGB IX)

Sollte die Kontaktaufnahme und Meldung der Stelle gegenüber der Arbeitsagentur nicht geschehen sein, kann dies Schadensersatzansprüche schwerbehinderter potentieller Bewerber nach sich ziehen. Schon das Versäumnis der Meldung kann nämlich auf eine Diskriminierung wg. Behinderung nach § 22 AGG hinweisen.

Dies wurde mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13.10.2011 nochmals bestätigt.
Einem schwerbehinderten Kandidaten wurde letztendlich eine Entschädigung nach dem AGG zugesprochen, wobei die Höhe noch offen ist. 

Die Quintessenz des Urteils ist, dass jeder Arbeitgeber einer Überprüfungspflicht unterliegt, ob nicht ein schwerbehinderter Arbeitnehmer eine freie Stelle besetzten kann. Sollte er einen schwerbehinderten Bewerber abgelehnt haben, kann schon die fehlende Meldung der freien Stelle bei der Arbeitsagentur als Indiz dafür angesehen werden, dass er diesen wegen seiner Behinderung benachteiligt hat. Er ist nämlich bereits seiner Überprüfungsverpflichtung nicht vollumfänglich nachgekommen.

Für Arbeitgeber ist es daher notwendig vor Stellenbesetzung zu überprüfen, ob der Arbeitsplatz mit einem schwerbehinderten Arbeitnehmer besetzt werden kann. Hierfür muss die Arbeitsagentur kontaktiert werden um anzufragen, ob ggf. arbeitslose o. -suchende Personen gemeldet sind, die bei der Stellenbesetzung berücksichtigt werden können. Der Vorgang sollte gut dokumentiert werden, um eventuellen Klagen vorzubeugen.

(BAG, PM 77/1, Urteil v. 13.10.2011, AZR 608/10)  

Münster, 03.01.2012     Jürgen Bosse

 

 

 

Arbeitgeber sollte Zeugniszustellung immer nachweisen können

Das Landesarbeitsgericht in Mainz hat nach einem längeren Rechtsstreit entschieden, dass ein Arbeitgeber verpflichtet ist, ein neues Zeugnis auszustellen, wenn die erste Ausfertigung auf dem Postweg verloren gegangen ist.
Der Arbeitgeber hatte dies mit der Begründung verweigert, das Zeugnis in die Post gegeben zu haben. Den Nachweis hierüber konnte er anscheinend nicht erbringen.
Der Mitarbeiter gab an, das das Zeugnis nie bei ihm angekommen sei. (Az 10 Ta 45/11)

Münster, 05.12.11     Jürgen Bosse

 

 

 

Krankenstand ist nicht konjunkturabhängig!

Eine Auswertung der Ersatzkassen DAK und TK haben ergeben, dass sich während der Aufschwungphase in 2010 nicht mehr Arbeitnehmer krank gemeldet haben, als während der Krise.
Die repräsentative Auswertung der Krankenkassen hat entgegen früherer Annahmen belegt, dass das Vorurteil des „Blaumachens“ in guten Zeiten so nicht stimmt.
 Man war davon ausgegangen, dass Mitarbeiter sich in wirtschaftlich positiven Zeiten weniger Sorgen um Ihren Job machen und sich eher krank melden. Die Zahlen haben dies widerlegt:
Der Krankenstand aller Arbeitnehmer stagnierte auch in 2010 auf 3,4%. (DAK) bzw. 3,3% (TK).

Ebenso wurde ein zweites Vorurteil widerlegt: Ältere Arbeitnehmer lassen sich nicht so häufig krank schreiben wie jüngere Kollegen. Jüngere Arbeitnehmer (unter 30 Jahre) lassen sich demnach häufiger krank schreiben, sind dann aber eher wieder gesund.
Hierbei werden bei dieser Gruppe immer öfter Rückenprobleme, hoher Blutdruck und Übergewicht zum Problem.
Als Gründe hierfür werden Stress, Bewegungsmangel und falsche Ernährung genannt.
Hier sehen die Krankenkassen eine beunruhigende Entwicklung. Gerade bei jungen Erwachsenen entwickeln sich hier erhebliche Risikofaktoren für teure Zivilisationskrankheiten wie Ateriosklerose und Diabetis.
Aufgrund des steigenden Rentenalters müssten diese aber eigentlich darauf achten, länger fit zu bleiben.

Münster, 10.11.11      Jürgen Bosse

 

 

 

Fach- und Führungskräfte oft ohne Erfahrungen bei der Jobsuche!

Unsere Tätigkeit in der Newplacementberatung hat gerade in den letzten zwei Jahren gezeigt, dass Fach- und Führungskräfte oft keine ausreichenden Erfahrungen bei der Suche nach einem neuen Job haben.
Vielmals sind aufgrund längerer Betriebszugehörigkeit die aktuellen Anforderungen an eine Bewerbung nicht mehr bekannt. Oder man war es in der Vergangenheit gewohnt, in den neuen Job über Personalberater oder persönliche Kontakte vermittelt zu werden.
Daher sind die Fallstricke bei Bewerbungen unbekannt und/oder Bewerbungen werden nachlässig verfasst. Die notwendige Qualifikation ist ja vorhanden, dies wird wohl erkannt werden, alles andere ist nebensächlig. Meistens sind übrigens die für die Jobsuche wichtigen Netzwerke vorhanden, werden aber oft aus falscher Scham nicht richtig genutzt: Man meint nicht mehr auf Augenhöhe agieren zu können und als vermeintlicher „Bittsteller“ aufzutreten.
Ein intensives Karriere-Coaching mit integriertem Bewerbungstraining passt die Kenntnisse den neusten Standards an, sensibilisiert für die Feinheiten, schafft somit Selbstbewusstsein und sorgt daher dafür, das die Suche nach dem neuen Job nicht im Frust endet.

Münster, 17.06.11      Jürgen Bosse

 

 

 

Für DAX- Manager ist mit 60 Schluss...

Nach einer Analyse der Hans-Böckler-Stiftung aus 07/10 gehen  50% aller Manager in Führungspositionen (Vorstand) von DAX-Unternehmen in den vorgezogenen Ruhestand.
Für sie fällt in der Regel mit 60 der Vorhang, anscheinend hält man sie für zu alt bzw. weniger belastbar für Führungsaufgaben und schickt sie nach Hause.
Die Sekretärin im selben Unternehmen muss jedoch bis 67 arbeiten.
Bei dieser Praxis könnte es sich nach Ansicht von Arbeitsrechtlern jedoch um einen Verstoß gegen das AGG (Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz) handeln, welches seit 2006 in Kraft ist. Hiernach ist eine Diskriminierung aus Altersgründen unzulässig. Das AGG kippt möglicherweise, wie auch zuvor schon mehrfach geschehen, eine festgefahrene Vorgehensweise.
Unserer Erfahrung nach arbeiten übrigens Manager/Geschäftsführer in mittelständischen Unternehmen dagegen durchaus bis 65 Jahre, in Familienunternehmen auch oftmals länger. 

Münster, 04.05.11,      Jürgen Bosse

 

 

 

Good bye Deutschland...

Ca. 160.000 Auswanderer verlassen pro Jahr die Bundesrepublik Deutschland. Hierunter sind viele hoch qualifizierte Fach- und Führungskräfte, die laut Informationen des Wirtschaftsministeriums mit mehr als 80% über einen akademischen Abschluss verfügen.
An erster Stelle der Zielländer stehen hier vor allem die USA, Großbritannien und die Schweiz.
Die Gründe für die Abwanderung sind eindeutig: In den Zielländern bestehen zum Teil wesentlich bessere Einkommensmöglichkeiten. In diesem Zusammenhang wurde ebenfalls die hohe Steuer- und Abgabenlast in Deutschland benannt. Auch unzureichende Karrieremöglichkeiten bzw. fehlende Gestaltungsmöglichkeiten im Job sowie ausufernde Bürokratie stehen als Begründung im Vordergrund.  
Dieser "Brain Drain" wird durch Zuwanderung nicht kompensiert. Zuwanderer sind meistens erheblich schlechter qualifiziert.
Laut Angaben der Bundesregierung fehlen u. a. aufgrund der Abwanderung und der demographischen Entwicklung schon bis 2013 ca. 330.000 Akademiker, hierunter alleine 85.000 Ingenieure sowie 70.000 Naturwissenschaftler.


Münster, 22.03.11    Jürgen Bosse

 

 

 

Medizintechnik: Gute Chancen für Entwicklungsingenieure

Auch in der Medizintechnik, ein Vermittlungs- und Beratungsschwerpunkt von PersonalManagement Bosse & Partner, greift der Fachkräftemangel um sich. Es fehlen u. a. hoch qualifizierte Ingenieure.
Zwei Drittel aller Unternehmen der Branche sehen im Mangel an qualifizierten Fachkräften die größte Herausforderung der Zukunft.
Um die Erfolgsgeschichte dieser Branche, die international mit Ihren innovativen Produkten hervorsticht weiterhin aufrecht zu erhalten, bedarf es vor allem an Diplom-Ingenieuren. Sie werden hauptsächlich für Forschung und Entwicklung benötigt, um die langwierigen Produktentwicklungen sicher zu stellen. Gefragt sind hier vor allem Ingenieure aus den Bereichen Maschinenbau bzw. Feinwerktechnik oder Medizintechnik, die bereits erste Berufserfahrung vorweisen können. Aber auch Techniker oder Feinmechaniker sind begehrt.

 

Münster, 14.02.11    Jürgen Bosse

 

 

 

Mobbing am Arbeitsplatz kann für Arbeitgeber teuer werden!

In der Vergangenheit war es für Opfer von Diskriminierung bzw. Mobbing am Arbeitsplatz schwer nachzuweisen, inwieweit hierdurch Schäden oder Verletzungen bei ihnen entstanden sind. Nur wenn beweisbar war, dass ein "Schikanewille" eines mobbenden Mitarbeiters oder Vorgesetzten vorlag, gingen Gerichte davon aus, dass Mobbing anzunehmen ist. Die Beweisführung gelang jedoch in der Regel nicht.
Das Bundesarbeitsgericht gab jetzt erstmals einem Mobbingopfer, dessen Klage zuvor vom Arbeitsgericht sowie Landesarbeitsgericht abgewiesen wurde, in seinem Anspruch auf Schadensersatz gegen den Arbeitgeber Recht (Urteil vom 25.10.07, Az. 8 AZR 593/06).
Ein Oberarzt war durch seinen Chefarzt monatelang gemobbt worden, so dass dieser psychisch krank wurde und mehr als ein halbes Jahr arbeitsunfähig war. Nach seiner Rückkehr wurde er erneut gemobbt und erkrankte abermals. Seitens des Arbeitgebers wurden Mobbinghandlungen des Chefarztes bestritten. 
Nach langer gerichtlicher Auseinandersetzung um Anerkennung und Schmerzensgeld entschied das Bundesarbeitsgericht nun für den Oberarzt.
Das Krankenhaus habe als Arbeitgeber für den Schmerzensgeldanspruch des Oberarztes einzustehen, da der Chefarzt als "Erfüllungsgehilfe" anzusehen sei.
Nach diesem Urteil ist nach Expertenmeinung davon auszugehen, dass sich in Zukunft Klagen von Mobbing-Opfern häufen werden, deren Anspruch auf Schmerzensgeld Erfolg haben wird. Schmerzensgeldzahlungen im deutlichen fünfstelligen Rahmen sind durchaus realistisch.
Arbeitgeber sollten daher durch entsprechende Organsation der Betriebs- und Arbeitsstrukturen Mobbing möglichst ausschließen. Ebenso muss auf mobbende Mitarbeiter entsprechend eingewirkt werden, dies kann von der Abmahnung bis hin zur Kündigung gehen.
In Anbetracht zukünftiger Schadensersatzforderungen sollte in Zukunft gerade bei Mitarbeitern mit Führungsverantwortung deren Eignung hierfür im Bewerbungsverfahren professionell geprüft werden.


Münster, 03.02.08   Jürgen Bosse